Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Zum gesetzlichen Auftrag einer Werkstatt für behinderte Menschen gehört die Förderung des Übergangs geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

In der WFB Hemmerden ist ein Integrationsassistent u.a. für folgende Aufgaben zuständig:

  • Beratung von Mitarbeitern hinsichtlich einer Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Erstellen von Interessen- und Fähigkeitsprofilen
  • Organisation und Koordination geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen
  • Akquirierung von externen Praktikumsplätzen
  • Organisation von Praktika und Begleitung der Mitarbeiter während der Praktika nach individuellem Bedarf
  • Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst
Andreas Krah

Ansprechpartner:
Andreas Krah (Dipl. Sozialpädagoge)

Telefon: 0174 / 173 60 02

krah@wfb-hemmerden.de

 

Die WFB Hemmerden ist zugleich gemeinsam mit den Gemeinnützigen Werkstätten Neuss und dem Diakonischen  Neuss Träger des Integrationsfachdienstes Neuss. Der Integrationsfachdienst wird dann zuständig, wenn eine konkrete Vermittlung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ansteht (Bereich Vermittlung) sowie für die ggf. notwendige weitere Begleitung am Arbeitsplatz (Bereich Begleitung).

Sitz des IFD:
Hammer Landstr. 51, 41460 Neuss
Tel.: 02131 / 56857-0
E-Mail: post@ifd-neuss.de

 

Kombi-Lohn WfbM

Kombi-Lohn-WfbM bietet Arbeitgebern Zuschüsse für die Einstellung von Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen

2008 startete der Kombi-Lohn WfbM. Das Modellprojekt zielt auf die Förderung des Übergangs von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Landschaftsverband Rheinland bietet damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer WfbM mit dem Wunsch einer Beschäftigung außerhalb der WfbM eine gezielte Unterstützung bei der Integration in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis an.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hält der Kombi-Lohn WfbM einen verlässlichen und langfristigen finanziellen Zuschuss sowie eine fachliche Unterstützung bei der Beschäftigung von behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb vor.

Der Landschaftsverband Rheinland informiert umfassend über das Thema Kombi-Lohn auf seiner Website unter: www.lvr.de/soziales/arbeit_behinderung/arbeit+in+werkstaetten/kombi-lohn+wfbm.htm