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Mitwirkung der behinderten Beschäftigten
Seit dem 01.07.2001 hat der Werkstattrat als Interessenvertretung der behinderten Beschäftigten durch das Inkrafttreten der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung erweiterte Rechte und Pflichten erhalten.
Um eine angemessene Mitwirkung zu ermöglichen, arbeitet der Werkstattrat eng mit der Werkstattleitung, dem Betriebsrat sowie dem Eltern- und Betreuerbeirat zusammen.




