Rechenbeispiel zur Ausgleichsabgabe
Falls Sie in Ihrem Unternehmen 200 Mitarbeiter beschäftigen, so müssen Sie 10 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen (5 % aller Arbeitsplätze). Haben Sie lediglich 4 Schwerbehinderte eingestellt, so beträgt die Beschäftigungsquote 2%. Gemäß obiger Staffel müssen Sie demnach für die 6 nicht besetzten Plätze monatlich jeweils € 180,- also insgesamt € 1.080,- Ausgleichsabgabe zahlen! Dies entspricht einer Gesamtsumme von € 12.960,- pro Jahr!
Eine Auftragsvergabe an die WFB Hemmerden hilft Ihnen, diese Kosten zu minimieren oder sogar ganz zu umgehen, denn von der in unserem Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung können Sie 50% auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen! Wie hoch dieser Betrag jeweils ist, wird Ihnen auf jeder unserer Rechnungen klipp und klar ausgewiesen, so dass die Rechnung als zulässige Bescheinigung zur Vorlage bei der Hauptfürsorgestelle verwendet werden kann.
Im obigen Beispiel wären Sie somit bei reinen Lohnaufträgen an die WFB Hemmerden in Höhe von € 25.920,- komplett von der Zahlung der Ausgleichsabgabe befreit.
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