Die Ausgleichsabgabe

Ihr Auftrag an die WFB Hemmerden rechnet sich!
Bei der Vergabe von Aufträgen an uns können 50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistungen auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 140 SGB IX).
Diese Regelung betrifft private und öffentliche Arbeitgeber mit 16 oder mehr Arbeitsplätzen. Weil unsere Einrichtung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, stellen wir nur 7 % Mehrwertsteuer in Rechnung. (Interessant für alle, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.)
Nach dem Sozialgesetzbuch IX, §77, ist jedes Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern zur Einstellung von Schwerbehinderten verpflichtet. Die Beschäftigungsquote beträgt 5%, so dass bei 20 Mitarbeitern ein Schwerbehinderter angestellt werden muss. Wird dieser Prozentsatz nicht erreicht, so ist eine monatliche Ausgleichsabgabe an die Hauptfürsorgestelle zu zahlen, wobei die Höhe der Abgabe wie folgt gestaffelt ist:
260 € pro Person und Monat
bei einer Beschäftigungsquote unter 2%
180 € pro Person und Monat
bei einer Beschäftigungsquote zwischen 2% und unter 3%
105 € pro Person und Monat
bei einer Beschäftigungsquote zwischen 3% und unter 5%
Für Kleinbetriebe gelten dabei folgende Sonderregelungen:
Unternehmen mit bis zu 39 Arbeitsplätzen zahlen € 105 Ausgleichsabgabe, wenn sie den Pflichtplatz nicht besetzen; Betriebe mit bis zu 59 Arbeitsplätzen zahlen € 180, wenn sie den Pflichtplatz nicht besetzen bzw. € 105, wenn sie nur einen Schwerbehinderten beschäftigen.
Schauen Sie sich hier ein Rechen-Beispiel an...
Wie Sie sehen, bringt die Auftragsvergabe an die WFB Hemmerden eine Menge Vorteile. Fordern Sie ausführliches Informationsmaterial an oderlassen Sie sich persönlich zu allen offenen Fragen beraten. Wir freuen uns auf Sie!





